Chancengleichheit durch Bildung
Im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Bildung näher spezifiziert. Dabei soll der "unentgeltliche Besuch der Grundschule für alle Länder Pflicht sein". (§ 1. a.)
In Gambia gibt es die Grundschulpflicht. Auch müssen die Eltern, anders als an den weiterführenden Schulen, keine Gebühren bezahlen. Die Lehrer werden vom Staat bezahlt. Dennoch können sich viele Eltern den Schulbesuch der Kinder nicht leisten, weil der Weg zur Schule oft weit ist und Fahrgeld kostet, die Tagesverpflegung schlägt zu Buch, eine Schuluniform ist Pflicht und kostet. Und die Lernmaterialien (Bücher, Hefte, Stifte,...) braucht das Kind auch.
So kommen pro Kind am Tag schnell mal 100 Dalasi (D) zusammen, was bei einem Kurs von D 72 "nur" 1,40 EURO sind. Doch bei 20 Schultagen im Monat sind das knapp D 2.000 und damit etwa die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens einer arbeitenden Person.
Ab der neunten Klasse kommen dann noch in der High-School etwa D 3.000 an Schulgebühren im Jahr hinzu. Klassen der vom Staat betriebenen High-Schools (vergleichbar mit unseren Gymnasien) sind gerade an der Küste mit 60 und mehr Kindern belegt.
Sollte das Kind gar die Universität oder das College besuchen wollen, müssen zwischen 15.000 und 25.000 ihm Jahr veranschlagt werden.
Dies ist der staatliche Bereich.
Wer es sich leisten kann, schickt sein Kind auf eine Privatschule. Diese, meist ausländischen Betreiber, decken den gesamten Bildungsbereich ab. Hier wird Bildung beginnend im Kindergarten oder der Vorschule mit 1.000 EUR und mehr im Jahr pro Kind zum Geschäft. Damit wird der Grundstein für die Entwicklung von Eliten, einer Zwei-Klassengesellschaft gelegt. Die große Masse bleibt zurück, kann aus Kostengründen die weiterführende Schule nicht besuchen oder muss abbrechen und ist damit abgehängt.
Anhand dieser kurzen Schilderung wird deutlich, wie wichtig unser gemeinnütziger Beitrag ist. Eltern müssen für ihre Kinder an unseren Schulen keine Gebühren zahlen. Auch versorgen wir alle Kinder täglich mit einer kostenfreie Pausenverpflegung.
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