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Gemeinnützigkeitsnachweis

Alle drei Jahre prüft das FA Leipzig II rückwirkend unseren Gemeinnützigkeitstatus und erstellt einen Freistellungsbescheid.

Der aktuelle Freistellungsbescheid ist vom 16.04.2024 und gilt bis 31.12.2026

Auszug:

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Hinweise zu steuerbegünstigten Zwecken
Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr.15 AO

Hinweis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. ...

Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

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Den aktuellen Freistellungsbescheid senden wir Ihnen gern auf Anfrage zu.